Zur Aufsäuerung bei säurearmen Getränken.
Milchsäure ist weingesetzlich zugelassen bei der Herstellung von Apfel- und Birnenwein sowie bei Erdbeer- und Hagebuttendesserwein vor der Gärung. Milchsäure hat den Vorteil, dass sie im Most oder Wein stabil ist und nicht mehr abgebaut wird, wie dies bei anderen Säuren der Fall sein kann.
Zugabe: Höchstmenge der Zugabe auf 1 Liter Wein: 4,5 g/l Milchsäure 80%ig = 3,0g/l reine Säure.